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Erklärung zum Reisegwerbe
Hinweis gemäß §55 GeWO- Tätigkeit im Reisegewerbe
Ich arbeite als Stylistin und Beraterin im Reisegewerbe gemäß §55 GeWO.
Das bedeutet:
Ich darf keine öffentliche Werbung im Sinne eines stehenden Gewerbes machen und keine Buchungen über diese Website anbieten.
Meine Tätigkeit erfolgt ausschließlich mobil und auf eigene Initiative.
Hinterlasse mir bei Interesse jedoch gerne deine Kontaktdaten ganz unten im Formular, ich werde dann auf dich zukommen.
Hier gibt es gerade nichts zu buchen. Schaue bald wieder vorbei!
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